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Universitätsleitung

Die Rektorin oder der Rektor hat die operative und betriebliche Leitung der Universität und vertritt die Universität gegen aussen. Sie oder er nimmt alle Funktionen und Aufgaben wahr, die keinem anderen Organ zugewiesen sind. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Stellvertretung wird durch die nebenamtlichen Prorektorinnen oder Prorektoren wahrgenommen. Die Rektorin oder der Rektor wird in der betrieblichen Führung durch die Verwaltungsdirektorin oder den Verwaltungsdirektor unterstützt. Die Prorektorinnen und Prorektoren sind im Auftrag der Rektorin oder des Rektors für die Bereiche Forschung und Lehre/Internationale Beziehungen zuständig.

Der Universitätsrat ist das strategische Führungsorgan der Universität. Dem Universitätsrat gehören die Vorsteherin oder der Vorsteher des zuständigen Departements, vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie mit beratender Stimme die Rektorin oder der Rektor an. Die Amtsdauer der vom Regierungsrat gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Der Universitätsrat konstituiert sich selbst.

Der Senat steht der Rektorin oder dem Rektor als Führungs- und Koordinationsorgan zur Seite. Er setzt sich zusammen aus der Rektorin oder dem Rektor, der Dekanin oder dem Dekan jeder Fakultät, der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden. Der Senat beruft Professorinnen und Professoren und unterstützt die Rektorin oder den Rektor in wichtigen Studien-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleistungs-, Personal- und Finanzangelegenheiten. Er bereitet die Geschäfte des Universitätsrates vor und stellt entsprechend Antrag.

Kontakt

    • Rektorat der Universität Luzern
    • Frohburgstrasse 3, Postfach 4466, CH-6002 Luzern
    • +41 (0)41 229 50 02
    • +41 (0)41 229 51 85