ÜBER DIE FAKULTÄT
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern ist die jüngste Rechtsfakultät der Schweiz. Sie bietet seit Oktober 2001 ein Rechtsstudium nach dem Bologna-Modell an. Seither erfreut sich die Luzerner Rechtsfakultät zunehmender Beliebtheit, die Studierendenzahlen wachsen stetig.
Die Förderung der Studierenden in kleinen Übungsgruppen und der persönliche Kontakt zwischen Dozierenden und Studierenden bleiben auch bei wachsender Grösse ein zentrales Anliegen der Fakultät.
Beim juristischen Studium handelt es sich um einen Bildungsgang, der sich seit Jahrzehnten bewährt hat und für den es eine relativ konstante Nachfrage gibt.
Die Luzerner Rechtsfakultät bietet eine anspruchsvolle und anerkannte Ausbildung an, mit der ihre Studierenden ausgezeichnete Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, für Anwaltspraktika gerne gesehen werden und bei den kantonalen Anwaltsprüfungen mit überdurchschnittlichem Erfolg abschliessen.
OrganigrammDie Entscheidungsprozesse und -kompetenzen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind im
Fakultätsreglement festgeschrieben
. Die wesentlichsten Organe sind die Fakultätsversammlung, die Dekanin und die Dekanatsleitung, der Fakultätsmanager sowie die Prüfungskommission.
Die Assistentinnen und Assistenten (akademischer Mittelbau), das Administrativpersonal sowie die Studentinnen und Studenten sind durch ihre Vertretungen in der Fakultätsversammlung an allen Entscheidungsprozessen wesentlich mitbeteiligt. Die Fakultätsstruktur geht auch aus dem
Organigramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hervor.