Religiöse Vielfalt und Religionsfrieden
Am 12. Mai 2007 veranstaltete die Professur für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut St. Gallen eine Tagung zur Frage des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Religionen in einer pluralistischen Gesellschaft.Zum Thema
Religiöse Vielfalt
Das Zusammenleben der Religionen in einer offenen Gesellschaft stellt neue Fragen. Das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut und die Professur für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Universität Luzern luden gemeinsam ein, Antworten auf folgende Fragen zu entwickeln:- Wie kann in einer Gesellschaft mit religiöser Vielfalt der Religionsfrieden institutionell gesichert werden?
- Was muss eine pluralistische Gesellschaft von allen Religionsgemeinschaften verlangen, damit diese friedlich zusammenleben können?
- Wo ist der Ort der Religionsgemeinschaften in einer freiheitlichen Gesellschaft?
- Welche Anforderungen an die Rechtsentwicklung der Religionsgemeinschaften verlangt die moderne Gesellschaft?
- Wie ist das Verhältnis des freiheitlichen Individuums zu seiner Religionsgemeinschaft?
Die Tagung fragte nach den Bedingungen des friedlichen Zusammenlebens von unterschiedlichen Wahrheitsansprüchen der Religionen und nach der Rolle und dem Beitrag der christlichen Kirchen.
Die Beiträge werden publiziert in:
Adrian Loretan/ Judith Könemann, Religiöse Vielfalt und Religionsfrieden. Herausforderung für die christlichen Kirchen (Edition NZN bei TVZ 2009).
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Veranstalter und Referenten
Tagungsleitung
- Dr. Judith Könemann, Theologin und Soziologin, Leiterin des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts, St. Gallen
- Prof. Dr. Adrian Loretan, Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Theologischen Fakultät der Universität Luzern
- Prof. Dr. José Casanova, Soziologe, Lehrstuhl für Soziologie an der New School for Social Research, New York; Fellow am Wissenschaftskolleg Berlin
- Prof. DDr. Karl Gabriel, Theologe und Soziologe, Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Theologischen Fakultät der Universität Münster/Westfalen, Direktor des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften
- Prof. Dr. Raimund Hasse, Professur für Soziologie/Organisation an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern
- Dr. Daniel Kosch, Theologe, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz
Programm
Ab 09.45 Check-in, Stehkaffee
10.30 Eröffnung der Tagung
Prof. Dr. Adrian Loretan
10.45 Die Zukunft und das Miteinander der Religionen
in pluraler Gesellschaft
Prof. Dr. José Casanova
11.30 Diskussion
Moderation: Prof. Dr. Adrian Loretan
12.00 Lunch
13.00 Religionspluralität in westeuropäischen
Gesellschaften als Herausforderung für die
christlichen Kirchen
Prof. DDr. Karl Gabriel
13.45 Diskussion
Moderation: Dr. Judith Könemann
14.15 Kaffee
14.45 Podiumsdiskussion
Religionspluralität in der Schweiz
Bedingungen für ein friedvolles Miteinander
Podiumsteilnehmer:
Prof. Dr. José Casanova,
Prof. DDr. Karl Gabriel,
Prof. Dr. Raimund Hasse,
Dr. Daniel Kosch
Moderation: Dr. Judith Könemann
15.45 Schlussvoten
Dr. Judith Könemann und Prof. Dr. Adrian Loretan
16.00 Ende der Tagung
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Bericht und Bilder
Tagung „Religionsvielfalt und Religionsfrieden“
Zwischen Pluralisierung und Korporatismus
Über hundert Teilnehmende aus Politik, Religionen, Wissenschaft und Medien setzten sich an einer Tagung in Luzern mit den gesellschaftlichen Herausforderungen der Religionsvielfalt auseinander. Die Referenten boten keine Patentlösungen an, aber sie nannten Kriterien und pragmatische Perspektiven, um Freiheit und Frieden in einer religionspluralistischen Welt zu sichern.
In seiner Einführung zur Tagung „Religiöse Vielfalt und Religionsfrieden“ zeigte Professor Adrian Loretan auf, wie die Vielfalt der Konfessionen und später auch der Religionen Rechtswissenschaft und Theologie, vor allem aber auch die praktische Politik in Europa seit dem 17. Jahrhundert immer wieder beschäftigt haben. Die europäischen Länder seien heute – und schon seit längerem, obwohl das Bewusstsein dafür noch kaum entwickelt ist – Einwanderungsländer, und deshalb werde der Umgang mit der Vielfalt der Religionen je länger, je mehr zur Überlebensfrage für die europäischen Nationen. Die Professur für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Luzern und das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut mit Sitz in St. Gallen wollten mit der Tagung dazu Impulse geben und neue Perspektiven eröffnen.
José Casanova: Plädoyer für einen prinzipiengeleiteten Pragmatismus
Dass das Prinzip von der Religion als Privatsache für den Religionsfrieden in einem pluralistischem Umfeld nicht hilfreich ist, hat der amerikanische Religionssoziologe José Casanova schon vor Jahren in die Diskussion eingeführt. Weder empirisch noch normativ sei die These zu halten, erläuterte er in seinem Luzerner Referat. Der Religionssoziologe und Professor an der New School for Social Research in New York zeigte dazu in einer Matrix vier Arten des Zusammenhangs von Staatsform und Religionsfreiheit auf.
| Religionsfreiheit | Keine Religionsfreiheit | ||
Säkularer Staat (no establishment of religion) | USA Indonesien | Frankreich | Sowjetunion Türkei |
| Deutschland | |||
Nicht-säkularer Staat (establishment of religion) | United Kingdom Skandinavien Malaysia | Francos Spanien Iran Saudi-Arabien |
Es zeige sich, dass der säkulare Staat keine ausreichende Bedingung für die Sicherung der Religionsfreiheit und des Religionsfriedens sei. Als wichtig erweise sich eine demokratische Verfassung, sie müsse aber nicht zwingend säkular sein. Es gehe um ein Minimum an Normativität, welches demokratische und friedliche Konfliktregulierungsmechanismen garantiere. Das Wichtigste seien von staatlicher Seite die Prinzipien Gleichheit und Freiheit. Davon lasse sich das Prinzip ableiten, dass der Staat Gesetze schaffen und durchsetzen muss, die für alle gelten; es dürfe aber keine Gesetze geben, die sich gegen bestimmte Religionen oder Gruppen richten.
Karl Gabriel: Die intermediäre Rolle der Kirchen in der Zivilgesellschaft
Der deutsche Soziologe und Theologe Karl Gabriel formulierte im zweiten Hauptreferat Herausforderungen an die christlichen Kirchen im Kontext des Religionspluralismus. Die Kirchen müssen nach Gabriels Ansicht in der Lage sein, die kognitiv dissonante Begegnung mit anderen Religionen und der Wissenschaft zu suchen. In diesbezüglichen Entwicklungsprozess habe es zu Beginn der Moderne grosse Schwierigkeiten gegeben. Heute seien zwar gewisse Etappen erreicht, aber der Weg sei – wie das vatikanische Dokument „Dominus Jesus“ beweise – nicht ein für allemal als abgeschlossen zu betrachten. Dies zeige sich auch bei der Anerkennung des profanen, religiös neutralen Rechtsstaats, die in der katholischen Kirche erst neueren Datums und im Islam noch umstritten ist. Die innere Revolution in der Katholischen Kirche durch das Zweite Vatikanische Konzil beweise jedoch, dass Religionen eine positive Kraft in der demokratischen Zivilgesellschaft werden können – auch wenn einige Schritte im Inneren der Kirche immer noch ausstehen.
Um einen angemessenen Platz in der modernen Gesellschaft zu finden, empfahl Gabriel den Kirchen – wie Casanova mit Bezug auf Alexis de Tocqueville –, sich nicht auf die Seite des Staates zu schlagen oder vor allem eigene politische Interessen zu verfolgen. Als neuer sozialer Ort biete sich die Zivilgesellschaft an. Gegen den Widerstand des Liberalismus und Säkularismus könne die Kirche als Teil der Zivilgesellschaft dann in der Öffentlichkeit überzeugend wirken. Dies bedeute aber zugleich den Abschied von Machtansprüchen, von einseitigen Verflechtungen in der parteipolitischen Landschaft und von der Sonderrolle als Zivilreligion, die ein allgemeingültiges Dach für die Gesellschaft bieten will. Die Kirchen in der Zivilgesellschaft sieht Gabriel in Zukunft vor allem als intermediäre Organisationen, die zwischen individuell-privatem und öffentlichem Raum stehen und vermitteln. Dies könne allerdings nur mit einem neuen Selbstverständnis der Kirchen gelingen, wenn sie nämlich den gestiegenen Ansprüchen der Menschen an Selbstbestimmung nicht entgegentreten und sich nicht mehr als Zwangsinstitution verstehen.
Am Scheideweg zwischen Pluralisierung und Korporatismus
Im anschliessenden Podium reagierten zunächst der Organisationssoziologe Raimund Hasse, Professor in Luzern, und der Generalsekretär der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (Dachverband der Landeskirchen), Daniel Kosch, auf die Hauptreferate.
Hasse ortete zwei gegenläufige Tendenzen, wie mit dem Religionspluralismus umgegangen werde. Der eine Mastertrend seien Pluralität und Differenzierung, wie sie zum Beispiel auch bei den Fernsehprogrammen oder in der Wissenschaft zu beobachten seien. Organisationssoziologisch gehe mit dieser Entwicklung eher eine Radikalisierung der einzelnen Organisationen einher, denn eine pluralistische Gesellschaft verlangt von ihnen eine klare Profilierung innerhalb eines starken Konkurrenzumfelds. Dem stehe die europäische Tradition des Korporatismus entgegen. Dabei zähme der Staat die wild konkurrierenden Interessen einzelner Organisationen, indem er sie durch gewisse Privilegien in einen gesamtstaatlichen Rahmen einbinde. Dies sei einerseits ein Beitrag zur gesellschaftlichen Konfliktlösung, habe aber eine wichtige Konsequenz für die Mitglieder der zivilgesellschaftlichen Organisationen: das geglättete Profil erbringe für die Mitglieder zu wenig Identifizierungspotenzial, und so nehmen die Krisenphänomene innerhalb der Organisationen zu. Hasse sieht die Diskussion über Religionsvielfalt in Europa am Scheideweg zwischen diesen beiden Ansätzen: Pluralisierung oder Korporatismus.
Daniel Kosch bezog klar Position für einen reformierten Korporatismus. Von den Kirchen sei in diesem Zusammenhang ein eigener Beitrag zu einem friedlichen Pluralismus verlangen. Sie müssten dabei auch Privilegien aufgeben. Es gehe zum Beispiel nicht an, dass nur anerkannte Religionsgemeinschaften für gesamtgesellschaftlich erbrachte Leistungen vom Staat finanziell entschädigt würden. Hier erhielt Kosch starken Sukkurs von Karl Gabriel: „Es ist die falsche Strategie, alle Privilegien möglichst lange zu verteidigen und so lange zu warten, bis es gar nicht mehr anders geht. Es besteht die grosse Gefahr, dass dann von der Gesellschaft alles über Bord geworfen wird. Deshalb sollten die Kirchen selber dazu beitragen, dass Asymmetrien zwischen den Religionsgemeinschaften beseitigt werden und dadurch der Religionspluralismus stärker zur Geltung kommt.“
In der von Judith Könemann, Leiterin des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts, moderierten Diskussion brachte José Casanova nochmals Erfahrungen aus den USA ein. Er meinte, dass der dort geläufige Begriff „denomination“ eventuell ein neuer Ansatz für die Bewältigung der Religionsvielfalt sei. Gekennzeichnet ist die „denomination“ durch die freiwillige Mitgliedschaft, eine lokal verankerte Vereinsstruktur und den Verzicht auf eine „konfessionelle“, das heisst durch Bekenntnis zur Wahrheit definierte Identität. Casanova stiess damit auf ein unterschiedliches Echo. Einige Teilnehmende sahen durchaus Parallelen zum staatskirchenrechtlichen System der Schweiz, andere befürchteten, dass die Religionen durch den Vereinsstatus doch in den Bereich des Privaten abgedrängt würden. Jedenfalls machte die Diskussion deutlich, dass auf staatlicher, zivilgesellschaftlicher und innerreligiöser Ebene nach neuen, tragfähigen Lösungen für den Religionsfrieden gesucht werden muss.
Florian Flohr nach oben








