Dank der unmittelbar an die Lehrveranstaltungen anschliessenden Prüfungen haben die Studentinnen und Studenten eine rasche Erfolgskontrolle.
Alle Prüfungen sind inhaltlich auf die Lehrveranstaltungen abgestimmt und werden von der Lehrperson abgenommen, d.h. von der Dozentin oder vom Dozenten, die oder der das Fach unterrichtet hat.
Obwohl die Studiengänge modularisiert sind, haben die Studentinnen und Studenten völlige Gestaltungsfreiheit. Es gibt keine Pflicht, im Semester 30 ECTS-Credit Points zu erwerben.
Die Studentinnen und Studenten verwenden rund einen Viertel des zu treibenden Gesamtaufwands durch den Besuch der Lehrveranstaltungen (Kontaktzeit) und verbringen rund drei Viertel der Zeit mit dem Selbststudium (Vorbereitung und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen aufgrund der Leseaufträge sowie Prüfungsvorbereitung).
Kein eigentlicher Studiengang, sondern eine individuelle Leistung ist das Doktorat. Zugelassen wird, wer im vorangegangenen juristischen Masterstudium an der Unilu mindestens ein ein Prädikat «cum laude’»erzielt hat oder von einer anderen Universität herkommend zum Doktorat zugelassen wird
(vgl. § 18 der Wegleitung zur StuPO). Der Doktorand oder die Doktorandin verfasst unter der Betreuung einer Dozentin oder eines Dozenten eine Dissertation zu einem Thema aus dem Bereich der Forschungsschwerpunkte des Betreuers oder der Betreuerin.