Navigation



Sie sind hier:

Studienmodell an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät führt einen Bachelor- und einen Masterstudiengang für Rechtswissenschaft. Beide sind im Wesentlichen in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt und in der Wegleitung näher konkretisiert.

Diese Abschlüsse münden in das Bachelordiplom (Bachelor der Rechtswissenschaft - BLaw) und in das Masterdiplom (Master der Rechtswissenschaft - MLaw).

Die Studiengänge sind so konzipiert, dass sich traditionelle Elemente mit innovativen Elementen vereinigen.
Traditionell ist insbesondere der Kernbestand der Studienfächer. Im Zentrum stehen das Privatrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht.

Innovativ sind insbesondere die Verbundprüfung im Bachelorstudium, die Einführung in die englische und französische Rechtssprache und die ausserfakultären Bezüge des Studiums.

Sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudiengang sind vollständig auf das Bologna-Modell hin konzipiert worden. Damit wird gewährleistet, dass der Gesamtaufwand des Studiums konstant und berechenbar bleibt.

Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind mit Credit Points nach dem European Credit Transfer System ECTS (1 ECTS-Credit Point = 30 Lernstunden) bewertet und werden entweder mit benoteten oder mit Pass-/Fail-Prüfungen oder mit schriftlichen Arbeiten abgeschlossen.

Jedes Studiensemester umfasst 30 ECTS-Credit Points. Der Bachelorstudiengang umfasst nach Musterstudienplan 6 Semester und somit 180 ECTS-Punkte, der Masterstudiengang 3 Semester, also 90 ECTS-Punkte.

Seit dem Herbstsemester 2008 geniessen die Studierenden im Masterstudium grösste Wahlfreiheit. Sie werden in ihrer Studienplanung durch Empfehlungen der Fakultät unterstützt. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite Masterstudium.
Dank der unmittelbar an die Lehrveranstaltungen anschliessenden Prüfungen haben die Studentinnen und Studenten eine rasche Erfolgskontrolle.
Alle Prüfungen sind inhaltlich auf die Lehrveranstaltungen abgestimmt und werden von der Lehrperson abgenommen, d.h. von der Dozentin oder vom Dozenten, die oder der das Fach unterrichtet hat.

Obwohl die Studiengänge modularisiert sind, haben die Studentinnen und Studenten völlige Gestaltungsfreiheit. Es gibt keine Pflicht, im Semester 30 ECTS-Credit Points zu erwerben.

Die Studentinnen und Studenten verwenden rund einen Viertel des zu treibenden Gesamtaufwands durch den Besuch der Lehrveranstaltungen (Kontaktzeit) und verbringen rund drei Viertel der Zeit mit dem Selbststudium (Vorbereitung und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen aufgrund der Leseaufträge sowie Prüfungsvorbereitung).

Kein eigentlicher Studiengang, sondern eine individuelle Leistung ist das Doktorat. Zugelassen wird, wer im vorangegangenen juristischen Masterstudium an der Unilu mindestens ein ein Prädikat «cum laude’»erzielt hat oder von einer anderen Universität herkommend zum Doktorat zugelassen wird (vgl. § 18 der Wegleitung zur StuPO).

Der Doktorand oder die Doktorandin verfasst unter der Betreuung einer Dozentin oder eines Dozenten eine Dissertation zu einem Thema aus dem Bereich der Forschungsschwerpunkte des Betreuers oder der Betreuerin.