Die Statuten der Mittelbauvereinigung der Universität Luzern (MVUL)
§ 1 | Die Mittelbauvereinigung der Universität Luzern, abgekürzt MVUL, ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern. |
§ 2 | 1 Die MVUL vertritt die Assistierenden der Universität Luzern (Assistierende gemäss Gesetz über die universitäre Hochschulbildung [Universitätsgesetz] vom 17.01.2000 § 24 und dem Statut der Universität Luzern vom 12.12.2001, §§ 30 ff.) in ihren wissenschaftlichen und beruflichen Interessen. Sie setzt sich dafür ein, dass dem Mittelbau die ihm zukommende Position an der Universität mit einer entsprechenden Mitbestimmung in Forschung, Lehre, Dienstleistung und universitärer Selbstverwaltung zugestanden wird. 2 Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber den Gremien der Gesamtuniversität. Die MVUL fördert den Informationsaustausch zwischen ihren Mitgliedern und den gewählten Assistierendenvertreterinnen und –vertretern. 3 Sie vertritt die Interessen des Mittelbaus in der Öffentlichkeit. |
Die vollständigen Statuten der MVUL können hier heruntergeladen werden:
