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Die Statuten der Mittelbauvereinigung der Universität Luzern (MVUL)















§ 1



Die
Mittelbauvereinigung der Universität Luzern, abgekürzt MVUL, ist ein Verein
nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern.



§ 2



1 Die MVUL vertritt die Assistierenden der Universität Luzern
(Assistierende gemäss Gesetz über die universitäre Hochschulbildung
[Universitätsgesetz] vom 17.01.2000 § 24 und dem Statut der Universität
Luzern vom 12.12.2001, §§ 30 ff.) in ihren wissenschaftlichen und beruflichen
Interessen. Sie setzt sich dafür ein, dass dem Mittelbau die ihm zukommende
Position an der Universität mit einer entsprechenden Mitbestimmung in
Forschung, Lehre, Dienstleistung und universitärer Selbstverwaltung
zugestanden wird.


2 Sie vertritt ihre Mitglieder
gegenüber den Gremien der Gesamtuniversität. Die MVUL fördert den
Informationsaustausch zwischen ihren Mitgliedern und den ge­wählten
Assistierendenvertreterinnen und –vertretern.


3 Sie vertritt die Interessen des
Mittelbaus in der Öffentlichkeit.






Die vollständigen Statuten der MVUL können hier heruntergeladen werden: