Weiterbildung im Ausland (Outgoings)
Im Rahmen des ERASMUS-Programms können Mitarbeitende der Universität Luzern Weiterbildungsaufenthalte von kurzer Dauer (mindestens 1 Woche, maximal 6 Wochen) an einer ERASMUS-Partneruniversität absolvieren.
Als Anmeldefrist gilt jeweils der 1. März für das folgende akademische Jahr.
Eine nachträgliche Anmeldung ist nur unter der Voraussetzung freier Kapazitäten möglich. Eine verspätete Anmeldung ist vorgängig mit der Mobilitätsstelle abzusprechen.
- Abschluss eines bilateralen ERASMUS-Vertrags
- Kontaktaufnahme mit ERASMUS-Partneruniversität
- Anmeldung bei der Mobilitätsstelle
- Selektion der Dossiers
- Spesenvergütung und Erfahrungsbericht
Abschluss eines bilateralen ERASMUS-Vertrags
Falls mit der gewünschten Partneruniversität noch kein ERASMUS-Abkommen abgeschlossen worden ist (siehe Übersicht im Downloadbereich, rechts), kontaktieren Mitarbeitende - in Rücksprache mit ihrer Fakultät - die Leiterin des International Relations Office der Universität Luzern, zwecks Abschluss eines bilateralen ERASMUS-Vertrags mit der entsprechenden Partneruniversität. Weitere Informationen zum Ablauf von Vertragsverhandlungen entnehmen Sie bitte hier.
nach obenKontaktaufnahme mit ERASMUS-Partneruniversität
Sobald der ERASMUS-Vertrag mit der Partneruniversität abgeschlossen ist, oder wenn bereits ein Vertrag besteht, muss der/die Mitarbeitende mit der entsprechenden Abteilung der Partneruniversität Kontakt aufnehmen, um die inhaltlichen und organisatorischen Modalitäten des Aufenthalts (Zeitpunkt und Dauer des Aufenthalts, Programm, Arbeitsplatz etc.) zu klären.
Die Mobilitätsstelle der Universität Luzern vermittelt keine Mitarbeitende an ERASMUS-Partneruniversitäten. Die Organisation des Weiterbildungsaufenthalts obliegt dem/der teilnehmenden Mitarbeiter/in.
Anmeldung bei der Mobilitätsstelle
Sind die inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben mit der Partneruniversität geklärt, muss sich der/die Mitarbeiter/in bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern für den Weiterbildungsaufenthalt anmelden. Mitarbeitende der Universität Luzern können für ihren Aufenthalt im Ausland einen finanziellen Zuschuss an die Reise- und Aufenthaltskosten beantragen.
Der finanzielle Zuschuss wird gemäss den Richtlinien des ERASMUS-Programms pro Person berechnet. Die Höhe des finanziellen Zuschusses kann bei der Mobilitätsstelle vorgängig angefragt werden.
Die entsprechenden Richtlinien und Formulare sind im Downloadbereich, rechts, herunterzuladen.
Selektion der Dossiers
Das Selektionsverfahren wird von der Mobilitätsstelle in Rücksprache mit der zuständigen Abteilung (und allenfalls des Personaldienstes) sowie der Leitung des International Relations Office durchgeführt. Anträge und Prioritätensetzung werden „sur Dossier“ geprüft und festgelegt.
nach obenSpesenvergütung und Erfahrungsbericht
Nach getätigtem Aufenthalt ist der Mobilitätsstelle eine manuelle Spesenaufstellung der Reisekosten (mit Originalbelegen) zwecks Rückvergütung einzureichen.
Zusätzlich ist der Mobilitätsstelle nach Ablauf des Aufenthaltes ein Erfahrungsbericht abzugeben. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich, rechts. nach oben

