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Religionsunterricht

Staatlicher und kirchlicher Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen der deutschschweizer Kantone

Die rechtliche Stellung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen sieht in jedem Kanton der Schweiz etwas anders aus.
  • Schulischer Religionsunterricht (SRU) wird erteilt
  • durch die staatlichen Schulen ohne Mitverantwortung der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften,
  • mit Mitverantwortung der öffentlich-rechtlichen anerkannten Religionsgemeinschaften oder
  • in der Verantwortung der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften in
    Zusammenarbeit mit dem Staat.
  • Kirchlicher, konfessioneller Religionsunterricht (KRU) wird erteilt
  • ohne Zusammenarbeit mit dem Staat,
  • in Zusammenarbeit mit dem Staat, in den Räumen der Schule ausserhalb der Wochenstundentafel,
  • in den Räumen der Schule innerhalb der Wochenstundentafel und
  • je nach Kanton mit mehr oder weniger Mitsprachemöglichkeiten des Staates in Fragen
    des kirchlichen, konfessionellen Religionsunterrichts.
Frau Dr. Andréa Belliger hat im Jahr 1999 zusammen Thomas Glur-Schüpfer und Beat Spitzer eine Erhebung der Situation in der Deutschschweiz vorgenommen und publiziert. Die Schrift ist bereits vergriffen, kann aber hier frei heruntergeladen werden. Im Jahr 2002 hat Frau Belliger die Studie wiederholt. Auch dieses Kompendium ist nun hier erhältlich.