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Bild An der Juristischen Fakultät der Universität Luzern wurde im Jahr 2004 mit lucernaiuris ein Institut für juristische Grundlagenforschung aufgebaut. Ziel des Instituts ist es, sich im Bereich der Grundlagenfächer der Rechtswissenschaft (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtstheorie und neue Grundlagenbereiche) zu profilieren und diesbezügliche Forschung und Lehre in interdisziplinärer und internationaler Vernetzung zu ermöglichen.

Das Institut leistet einen innovativen Beitrag zur Neuorientierung dieser Fächer und zur stärkeren Ausrichtung der juristischen Forschung und Lehre auf vernetzte Grundlagenfragen. In einem ersten Schritt wurde eine Erhebung zur allgemeinen Situation der juristischen Grundlagenfächer in den fünfzehn EU-Ländern und in der Schweiz durchgeführt. Diese Erhebung zeigt, dass die anstehenden bzw. in einigen Ländern mittlerweile bereits durchgeführten Studienreformen (Bologna-Modell) die Lage der Grundlagenfächer erheblich beeinflussen, so dass ihre Neuorientierung gerade im Bereich der Lehre zu einer der grossen Herausforderung der nächsten Zukunft geworden ist. Grundlagenforschung setzt eine starke institutionelle Verankerung der Grundlagenfächer in den juristischen Fakultäten und Ausbildungsgängen voraus, so dass die Frage nach der Positionierung und Vermittlung dieser Disziplinen im Rahmen der juristischen Ausbildung wie auch im Hinblick auf die Gewährleistung eines qualifizierten Nachwuchses für das Überleben der Grundlagenfächer von existentieller Bedeutung ist.

Das Luzerner Institut artikuliert deshalb seinen ersten Profilierungsschwerpunkt im Bereich der Grundlagenvermittlung. In Zusammenarbeit mit ausgewählten in- und ausländischen Fakultäten und Instituten, die sich ebenfalls um «bolognakonforme», stark grundlagenbezogene und nach Möglichkeit interdisziplinäre Studienangebote bemühen und interdisziplinäre Forschung betreiben, werden bisher vernachlässigte Fragen der Lehre diskutiert, innovative Konzepte entwickelt und grenz- und fächerübergreifende Kooperationen angestrebt.

Gegenüber den bisherigen defensiven Strategien der meisten Grundlagenfachvertreter, die auf Besitzstandwahrung zielen und den anstehenden Reformen mit Weltuntergangsargumenten begegnen, versucht das lucernaiuris «offensiv» die Spezifizitäten und das Potential der Grundlagenfächer auszuarbeiten. Nicht nur die Frage «Wozu Grundlagenfächer?», sondern auch die Frage nach dem «Wie?» muss dabei prioritär angegangen werden. Nur so wird man bei den Rechtsfakultäten die Sensibilität für die Bedeutung der Grundlagenfächer steigern und eine vermehrte Ausrichtung des juristischen Studiums auf neuartige (weil vernetzte) Grundlagenaspekte ermöglichen.
Da es sich dabei um keine unmittelbar forschungsrelevante Fragestellung handelt, für die entsprechende Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden, ist eine solche Aufgabe bisher von keiner universitären Institution angegangen worden. Das lucernaiuris füllt diese Lücke und ist zum zentralen Ort für eine offene Diskussion und für die Entwicklung innovativer Lehrkonzepte im juristischen Grundlagenbereich geworden.