LEITBILD
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verfügte bereits vor Beginn ihrer Aktivität über ein Leitbild. Dieses datierte vom 1. Juli 2001 und wurde vom Gründungsdekan Prof. Dr. Paul Richli erlassen. Das erste Leitbild wurde am 12. Mai 2003 durch ein von der Fakultätsversammlung verabschiedetes Leitbild abgelöst.Das Leitbild erstreckt sich inhaltlich auf Lehre, Forschung und Dienstleistung und wird seit Beginn der Tätigkeit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kontinuierlich und systematisch umgesetzt.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit Studienziele für ihr Studienprogramm formuliert. Die erste Fassung erliess der Gründungsdekan am 1. Juli 2001. Diese wurde durch die Studienziele für das juristische Studium vom 23. Januar 2008 abgelöst.
Daraus geht klar hervor, dass die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine umfassende juristische Bildung ihrer Studentinnen und Studenten anstrebt, welche auch berufsethische und interdisziplinäre Aspekte einschliesst. Ein (zu frühes) Spezialistentum soll vermieden werden.
Damit die Studierenden ihre Ziele in optimaler Weise erreichen, unterhält die Rechtswissenschaftliche Fakultät ein Mentorensystem. Jede Studentin und jeder Student wird einer Professorin oder einem Professor zugewiesen, die oder der sich um die Anliegen ihrer oder seiner Mentees kümmert (§ 12 Leitbild).
Im Weiteren haben die Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen an die Delegierte oder den Delegierten für Studienfragen, an die Dekanin oder an die Studienberatung zu wenden.
Um die Betreuungsqualität sicherzustellen, achtet die Rechtswissenschaftliche Fakultät darauf, dass das Betreuungsverhältnis durch eine Professur 60 Studierende nicht übersteigt. Verglichen mit anderen Schweizer Rechtsfakultäten handelt es sich dabei um einen ausgezeichneten Wert.
