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Herzlich Willkommen beim Lehrstuhl Kirchenrecht & Staatskirchenrecht

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Religiöse Wahrheit kann nicht mehr unabhängig von Freiheit institutionell gedacht werden - dies garantiert der moderne Rechtsstaat mit der Religionsfreiheit. Die friedliche Kooperation von Religion und Staat gilt es in den verschiedenen Rechtsstaaten und ihren Demokratien zu kultivieren.
Muslime, Christen und Atheisten müssen sich auf den pluralistischen Verfassungsstaat einlassen, um eine gemeinsame Grundlage des friedlichen Zusammenlebens zu finden. Dennoch stellt die Religionsfreiheit für religiös Überzeugte eine Herausforderung dar, die zuweilen als Provokation empfunden wird. Es fällt schwer, der Überzeugung des anderen, auch der religiös oder atheistisch begründeten, dieselbe Würde beizumessen wie der eigenen. Es gilt, sich eines Urteils über die religiösen Prämissen zu enthalten und auf einer verantwortbaren Grenzziehung zwischen Glauben und Wissen zu bestehen.

Diese Seite wird bearbeitet von: Betina Wehner

Änderungsdatum: 01.03.13