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Lehrveranstaltung Frühjahrssemester 2012

Grundlagen des Rechts I (Bachelor)
ab Di, 28. Februar
Rechtssoziologischer Teil ab Mo, 2. April

Die Veranstaltung dient der Vermittlung von Erkenntnissen über die grundlegenden Strukturen, Funktionsweisen und Hintergründe des Rechts. Ausgehend von aktuellen Problemstellungen werden zentrale Themen aus rechtshistorischer, rechtssoziologischer und rechtsphilosophischer Sicht behandelt.

Die Studentinnen und Studenten sollen einen Einblick in die historischen, soziologischen und philosophischen Hintergründe des Rechts erhalten und in der Lage sein, sich selbständig mit Grundlagentexten und mit den damit verbundenen Fragestellungen auseinanderzusetzen.


Biomedizinrecht (Master)
ab Di, 22. Februar

Die Vorlesung "Biomedizinrecht" setzt sich mit den aktuellen Fragen aus, welche sich aus der Anwendung neuer Erkenntnisse in Biologie und Medizin am Menschen ergeben. Das "Biomedizinrecht" stellt eine neue Rechtsdisziplin dar, die in den letzten Jahren national und international enorme Aktualität gewonnen hat. Auch wenn es sich beim "Biomedizinrecht" um eine Rechtsmatierie handelt, die quer durch sämtliche Rechtsgebiete verläuft und daher die Fähigkeit voraussetzt, Erkenntnisse der verschiedenen Rechtgebiete miteinander zu verknüpfen, liegt der Schwerpunkt der Vorlesung eher im Privatrecht. Konkret werden in der Vorlesung Fragestellungen auf den Gebieten der Fortpflanzungsmedizin, der genetischen Untersuchungen im Humanbereich, der Transplantationsmedizin sowie der biomedizinischen Forschung am Menschen –  exemplarisch und rechtsvergleichend – behandelt.

Die Studierenden sollen die wichtigsten Grundsätze und Regeln des Biomedizinrechts verstehen und in der Praxis umsetzen können. Ziel der Vorlesung ist darüber hinaus, die Studierenden für die ethischen Dimensionen biomedizinrechtlicher Fragestellungen zu sensibilisieren.