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Junges Forum Rechtsphilosophie (JFR)

18. Jahrestagung vom 17.-18. Februar 2011 in Luzern zum Thema "Unparteilichkeit und Universalisierung"


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Tagungsthema

Unparteilichkeit und Universalisierung gelten in der Ethik als Charakteristika des idealen übergeordneten Standpunktes der Moral. Im Recht bedeutet Unparteilichkeit die Unvoreingenommenheit der Gerichte bzw. die Neutralität der Rechtsprechung. Mittels Unvereinbarkeiten von Ämtern und Ausstandsregelungen oder Grundsätzen wie „audiatur et altera pars“ wird im Rechtsstaat dem Prinzip der Unparteilichkeit Nachachtung verschafft.

Die Idee der Unparteilichkeit spiegelt sich beispielsweise aber auch in der Theorie der Gerechtigkeit von Rawls, in der die Parteien im Urzustand mit dem Kunstgriff des Schleiers des Nichtwissens gezwungen werden, einen unparteilichen Standpunkt einzunehmen. Das Prinzip der Universalisierung kommt etwa in der Forderung des Kategorischen Imperativs zum Ausdruck, dass die Maxime des Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne. So bilden das Prinzip der Unparteilichkeit und das Prinzip der Universalisierung zentrale Ausgangspunkte, um die Geltung ethischer Prinzipien über kontingente Rechtsbereiche hinaus darzulegen.

Gegen unparteiliche und universelle Gerechtigkeitstheorien wird von kommunitaristischer Seite die Kritik vorgebracht, dass ein abstrakter Standpunkt die lebensweltlichen Milieus, Traditionen, Gewohnheiten und kulturellen Identitäten ausblenden würde. Zudem wird der universelle Anspruch von Gerechtigkeitstheorien kritisiert: Man könne moralisch relevante Situationen nicht ohne Kenntnisse der Geschichte, der Charakterzüge und Wünsche oder Verhaltensweisen der Handelnden beurteilen.

In diesem Zusammenhang ist auf die Debatte der Universalität der Menschenrechte hinzuweisen. Es wird kritisiert, dass die Menschenrechte ein westliches Kulturprodukt seien, das in einem Kreuzzug allen Ländern der Welt, ohne Rücksicht auf kulturelle Differenzen, aufoktroyiert würde. Auf der anderen Seite wird auch von Repräsentanten anderer Kulturkreise – etwa dem indischen Nobelpreisträger Amartya Sen – betont, dass es auch in nichtwestlichen Kulturen immer schon Ausgangspunkte für die Entwicklung und Anerkennung von universalen Menschenrechten gegeben habe.

Es stellt sich demnach die Frage, ob und in welcher Weise die Prinzipien der Unparteilichkeit und der Universalisierung als ethische Grundlagen des Rechts gelten können – oder wie in kritischer Auseinandersetzung mit diesen Begriffen neue ethische Grundlagen des Rechts auszuarbeiten sind.


Diese Veranstaltung wird unterstützt von:

- Forschungskommission der Universität Luzern
- Schweizerischer Nationalfonds
- Josef Müller Stiftung Muri
- Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt Luzern