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GESCHICHTE

Grundlage für die Schaffung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät war die Kantonale Volksabstimmung vom 21. Mai 2000, welche mit einem JA-Anteil von über 70% das von Regierung und Grossem Rat ausgearbeitete Universitätsprojekt angenommen hat.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist somit die jüngste Rechtsfakultät in der Schweiz. Sie hat ihre Tätigkeit am 1. Oktober 2001 nach dem Muster der Jahrringe aufgenommen: Der Programmaufbau erfolgte parallel zum personellen Aufbau der Studierendenjahrgänge.

Auf das erste Semester immatrikulierten sich 145 Studentinnen und Studenten (der Frauenanteil betrug mehr als 50%). Der zweite Studienjahrgang (Beginn im Wintersemester 2002/03) umfasste bereits 211 neu eingeschriebene Studentinnen und Studenten.

Der kontinuierliche Zuwachs hielt an, sodass erstmals im Jahr 2006 die Gesamtzahl von 1’000 Studierenden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Doktorierende inbegriffen) überschritten wurde.

Professorinnen und Professoren des Startteams waren: Jürg-Beat Ackermann, Felix Bommer, Walter Fellmann, Andreas Furrer, Daniel Girsberger, Christoph-Beat Graber, Jörg Schmid, Hansjörg Seiler, Thomas Sutter-Somm und Gründungsdekan Paul Richli mit damals insgesamt 575 Stellenprozenten.

Der Aufbau verlief sehr erfolgreich: In Lehre und Forschung ist Beachtliches erreicht worden. Im SwissUp-Ranking der Rechtsfakultäten, das 2005 letztmals durchgeführt wurde, nimmt die Luzerner Rechtsfakultät einen Spitzenplatz ein.

Ausführliche Informationen zur Entwicklung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät finden sich in den jeweiligen Jahresberichten.