Stipendien für ausländische Studierende in der Schweiz
1 Überblick
Die Schweiz gewährt Studierenden Universitätsstipendien. Die Stipendien sind für Studierende mit einem universitären Studienabschluss bestimmt. Der Aufenthalt in der Schweiz soll ihnen ermöglichen, ihre Kenntnisse zu vertiefen und Forschungsarbeiten auf jenen Gebieten durchzuführen, die an schweizerischen Universitäten besonders gepflegt werden. Das Angebot gilt nicht für berufsbegleitende Studien, Teilzeit- oder Fernstudien.
Die Stipendien werden vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zugesprochen. Dies auf Vorschlag der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS). Die Vorselektion wird im Herkunftsland durch die schweizerische diplomatische Vertretung und die für Auslandstipendien zuständige nationale Institution vorgenommen.
Detailinformationen zu den Vorraussetzungen und Vorgehen einer Bewerbung finden Sie unter ESKAS.
2 Umgang mit Gesuchen, die an die Universität Luzern gerichtet werden
Reichen sie ihr Gesuch (zur Vorabklärung) an die Zulassungsstelle der Universität Luzern ein (L_hc__ulinu--gnussaluz). Diese prüft die formalen Voraussetzungen und leitet ihr Gesuch auch an die entsprechende Fakultät weiter. Die Fakultät klärt die Betreuungsmöglichkeit ab.
Bei positiver Beurteilung ihres Gesuches erhalten Sie eine provisorische Zulassungsbestätigung (mit Betreuungszusage). Falls die ESKAS ihren Stipendienantrag gutheisst, können Sie sich bei der Universität Luzern online anmelden und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Nach Überprüfung der relevanten Dokumente wird Ihnen der offizielle Zulassungsentscheid ausgestellt (erst dieser Zulassungsentscheid berechtigt Sie zum Visumsantrag).

