Lehrveranstaltungen
Bei Fragen zu aktuellen Lehrveranstaltungen konsultieren Sie bitte das Uniportal. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Assistenten (Jonas Achermann , Stefanie Fisch , Roland Huber , Andreas von Büren) gerne zur Verfügung.
Jeweils im Frühlingssemester:
6. Semester - Bachelor
Strafrecht III (2. Teil)
Inhalt
Fortsetzung der Vorlesung Strafrecht III aus dem HS 2010. Behandelt werden die Delikte gegen die Ehre und die Urkundendelikte. Vgl. im Übrigen die Hinweise zur Vorlesung Strafrecht III im kommentierten Vorlesungsverzeichnis HS 2010. Die Studierenden sollen auf wissenschaftlicher Grundlage einen ersten Überblick über die wesentlichen Tatbestände des Besonderen Teils des StGB erhalten. Geeignete Literatur zur Vor- und Nachbereitung wird den Studierenden zu Semesterbeginn und während der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Strafrecht IV
Inhalt
Strafprozessrecht ist formelles Strafrecht. In einem weiteren Sinn sind darunter alle Rechtssätze zu verstehen, welche das zum Verhängen kriminalrechtlicher Sanktionen führende Verfahren regeln und die dafür zuständigen Behörden bezeichnen (Strafprozessrecht i.w.S.). In einem enger gefassten Sinn versteht man unter Strafprozessrecht das Strafverfahrensrecht (nicht: Gerichtsorganisationsrecht, das die Behördenorganisation regelt). Letzteres schreibt den Behörden vor, wie sie bei der Strafverfolgung und im Erkenntnisverfahren vorzugehen haben, um abzuklären, ob eine Straftat begangen wurde und welche Sanktion ausgesprochen werden soll. Ferner umschreibt es die Befugnisse der Verfahrenssubjekte. Die Vorlesung vermittelt vor diesem Hintergrund die Grundzüge des schweizerischen Strafprozessrechts anhand der schweizerischen Strafprozessordnung.Eine motivierte und aktive Teilnahme am Präsenzunterricht sowie eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes werden erwartet.
Jeweils im Herbstsemester:
1. Semester - Bachelor
Einführung in das juristische Arbeiten
Inhalt
Die Veranstaltung bildet das erste Modul einer dreiteiligen Veranstaltungsreihe, die den schrittweisen Erwerb der Kompetenz zum Verfassen einer wissenschaftlichen juristischen Arbeit zum Ziel hat. Bereits im ersten Studiensemester soll anhand einer kleinen schriftlichen Arbeit das juristische Handwerkszeug ein erstes Mal geübt werden. Im dritten Semester folgen dann eine Proseminararbeit und im fünften Semester eine Seminararbeit.
In der "Einführung in das juristische Arbeiten" liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb der Grundlagen des juristischen Arbeitens wie Recherchieren, Umgang mit Rechtsquellen sowie Lesen und Verfassen juristischer Texte. Letzteres wird im Rahmen einer ersten bewerteten Arbeit, der "Erstjahresarbeit", geübt. Zudem sollen Organisationsmöglichkeiten im Umgang mit der Datenflut aufgezeigt werden. Die Lehrveranstaltung enthält auch praktische Teile (Einführung in die Bibliothek, Übungen in Datenbankrecherchen und in Katalogrecherchen am PC, Übungen im Zusammenhang mit dem Verfassen eines eigenen juristischen Textes usw.)
5. Semester - Bachelor
Strafrecht III (Erster Teil)
Inhalt
Strafrecht III ist dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs gewidmet, d.h. dem 2. Buch des StGB (Art. 111 - 332). Diesbezüglich beschränkt sich der Vorlesungsstoff auf die theoretisch und praktisch bedeutsamsten Tatbestände. Im Mittelpunkt stehen bei den Straftaten gegen individuelle Interessen die Delikte gegen Leib und Leben, gegen das Vermögen, gegen die Ehre und gegen die Freiheit. Aus der Reihe der Straftaten gegen kollektive Interessen werden (im Folgesemester) insbesondere die Urkundendelikte behandelt. Innerhalb dieser Deliktstypen steht ein exemplarisches Lernen an den jeweils zentralen Tatbeständen im Vordergrund, so dass der Umgang mit dem Gesetztestext und daraus abgeleitet wichtige dogmatische Strukturen erkannt und gelernt werden.
Die Studierenden bereiten sich zu Hause auf den Präsenzunterricht vor. In der Vorlesung wird die Vorbereitungsarbeit verfestigt, entscheidende Punkte werden an Beispielen erläutert und übergreifende Bezüge werden dargestellt. Der Bezug zur Praxis wird an Hand ausgewählter Fälle vermittelt.
Masterstudium
Verwaltungsstrafrecht
Inhalt
Das Verwaltungsstrafrecht befasst sich als sanktionierendes Verwaltungsrecht mit den repressiven verwaltungsrechtlichen Sanktionen, mit denen die Erfüllung verwaltungsrechtlicher Pflichten durchgesetzt wird. Dabei findet das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht Anwendung, wenn durch Bundesrecht die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen einer Verwaltungsbehörde des Bundes übertragen ist. Sobald verwaltungsrechtliche Massnahmen in die Nähe strafrechtlicher Sanktionen rücken, stellt sich sodann z.B. die Frage, ob und - und wenn ja - inwieweit die für das Strafverfahren geltenden Mindestgarantien, wie z.B. die Unschuldsvermutung und der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum acusare" berücksichtigt werden müssen. Die Vorlesung behandelt das Verwaltungsstrafrecht sowie die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Schnittstellen zwischen dem sanktionierenden Verwaltungsrecht und dem Strafrecht.
Praxisrelevante Tatbestände des Nebenstrafrechts
Inhalt
Als Nebenstrafrecht werden alle Strafvorschriften bezeichnet, die ausserhalb des Strafgesetzbuchs (StGB) in anderen Spezialgesetzen geregelt sind. Es erfasst mithin strafbare Verstösse gegen Gesetze verschiedener Art, was die Materie zwar ein wenig unübersichtlich macht, doch darf diese Zersplitterung nicht über die enorme Praxisrelevanz sog. nebenstrafrechtlicher Vorschriften hinwegtäuschen. Der Begriff ›Neben‹strafrecht sollte insofern auch mit einiger Vorsicht gebraucht werden, da mit diesem Terminus eine ausserordentlich heterogene Gruppe von über zweihundert Erlassen bezeichnet wird, die stetig wächst, da der Gesetzgeber offenbar ein Bedürfnis verspürt, neue Gesetze sogleich mit entsprechenden Strafvorschriften zu versehen. Die Verwendung von Blankettbestimmungen stellt die Rechtsanwender zusätzlich vor besondere Herausforderungen. Gegenstand der Vorlesung sind zentrale Strafbestimmungen dieses Nebenstrafrechts. Zunächst wird ein Überblick vermittelt; anschliessend erfolgt eine intensive Durchdringung ausgewählter Probleme und Themenstellungen, die für die Berufspraxis von besonderem Interesse sind. Behandelt werden z.B. Delikte aus dem Strassenverkehrsgesetz (SVG), dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und dem Ausländer- und Asylgesetz (AuG und AsylG) sowie dem Umweltstrafrecht.
