Navigation



Sie sind hier:

Lehren im Ausland (Outgoings)

Im Rahmen des ERASMUS-Programms können Dozierende der Universität Luzern an einer ERASMUS-Partneruniversität, mit der ein entsprechender Vertrag abgeschlossen worden ist, Lehraufträge von kurzer Dauer (mindestens 1 Tag bis maximal 6 Wochen; mindestens 5 Unterrichtsstunden) absolvieren.


Als Anmeldefrist gilt jeweils der 1. März für das folgende akademische Jahr.


Eine nachträgliche Anmeldung ist nur unter der Voraussetzung freier Kapazitäten möglich. Eine verspätete Anmeldung ist vorgängig mit der Mobilitätsstelle abzusprechen.

  1. Abschluss eines bilateralen ERASMUS-Vertrags
  2. Kontaktaufnahme mit ERASMUS-Partneruniversität
  3. Anmeldung bei der Mobilitätsstelle
  4. Selektion der Dossiers
  5. Spesenvergütung und Erfahrungsbericht

Abschluss eines bilateralen ERASMUS-Vertrags

Falls mit der gewünschten Partneruniversität noch kein ERASMUS-Abkommen abgeschlossen worden ist (siehe Übersicht im Downloadbereich, rechts), kontaktieren Dozierende - in Rücksprache mit ihrer Fakultät - die Leiterin des International Relations Office der Universität Luzern, zwecks Abschluss eines bilateralen ERASMUS-Vertrags mit der entsprechenden Partneruniversität. Weitere Informationen zum Ablauf von Vertragsverhandlungen entnehmen Sie bitte hier.

nach oben

Kontaktaufnahme mit ERASMUS-Partneruniversität

Sobald der ERASMUS-Vertrag mit der Partneruniversität abgeschlossen ist, oder wenn bereits ein Vertrag besteht, muss der/die Dozent/in mit dem entsprechenden Institut der Partneruniversität Kontakt aufnehmen, um die inhaltlichen und organisatorischen Modalitäten des Aufenthalts (Zeitpunkt des Austauschs, Dauer und Typ der Lehrveranstaltung, Arbeitsplatz etc.) zu klären.
Die Mobilitätsstelle der Universität Luzern vermittelt keine Dozierende an ERASMUS-Partneruniversitäten. Die Organisation des Mobilitätsaufenthalts obliegt dem/der teilnehmenden Dozenten/ Dozentin.

nach oben

Anmeldung bei der Mobilitätsstelle

Sind die inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben mit der Partneruniversität geklärt, muss sich der/die Dozent/in bei der Mobilitätsstelle der Universität Luzern für den Mobilitätsaufenthalt anmelden. Dozierende der Universität Luzern erhalten für ihren Aufenthalt im Ausland einen finanziellen Zuschuss an die Reise- und Aufenthaltskosten. Der finanzielle Zuschuss wird gemäss den Richtlinien des ERASMUS-Programms pro Person berechnet. Die Höhe des finanziellen Zuschusses kann bei der Mobilitätsstelle vorgängig angefragt werden.

Die entsprechenden Richtlinien und Formulare sind im Downloadbereich, rechts, herunterzuladen.

nach oben

Selektion der Dossiers

Das Selektionsverfahren wird von der Mobilitätsstelle in Rücksprache mit dem zuständigen Institut/Seminar und der Leitung des International Relations Office durchgeführt. Anträge und Prioritätensetzung werden „sur Dossier“ geprüft und festgelegt.

nach oben

Spesenvergütung und Erfahrungsbericht

Nach getätigtem Aufenthalt ist der Mobilitätsstelle eine manuelle Spesenaufstellung der Reisekosten (mit Originalbelegen) zwecks Rückvergütung einzureichen.

Zusätzlich ist der Mobilitätsstelle nach Ablauf des Aufenthaltes ein Erfahrungsbericht abzugeben. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich, rechts.

nach oben