Curriculum
Der Ablauf der Graduate School gliedert sich im Wesentlichen in drei Teile: Doktoratsstudium, Prüfungsverfahren, Abschluss mit Titelverleihung. Wichtige Informationen zum Doktorat an der Graduate School liefert der Leitfaden zum Doktorat.
Doktoratsstudium
• Während der gesamten Dauer des Promotionsstudiums gilt die Immatrikulationspflicht an der Universität Luzern.
• Das Doktoratsstudium unterliegt den Vorgaben der Graduate School und ist in der Promotionsordnung und in der Wegleitung zur Promotionsordnung geregelt.
• Es gelten die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben der Graduate School:
1.1 Stipendiatinnen und Stipendiaten
1. Jahr:
• Präsentation des Dissertationskonzepts in einem Kolloquium der KSF
• Besuch einer Lehrveranstaltung inhaltlicher oder methodischer Art
• Bericht zum Fortschritt der Dissertation mit Kurzstellungnahme der Betreuungsperson an den Vorstand der GSL
2. Jahr:
• Präsentation des Dissertationsfortschritts in einem Kolloquium der KSF
• Besuch einer Lehrveranstaltung inhaltlicher oder methodischer Art
• Besuch und Vortrag an einer internationalen Tagung (kann auch im dritten Jahr erfolgen)
• Bericht zum Fortschritt der Dissertation mit Kurzstellungnahme der Betreuungsperson an den Vorstand der GSL
3. Jahr:
• Präsentation des Dissertationsfortschritts in einem Kolloquium der KSF
• Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens an den Vorstand der GSL
1.2 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen auf Fakultätsstellen und in Drittmittelprojekten beträgt die Gesamtdauer des Doktoratsstudiums maximal vier Jahre. Auf begründeten Antrag an den Vorstand ist ein Dispens von einer der beiden Lehrveranstaltungen im ersten oder zweiten Studienjahr möglich. Besuch und Vortrag an einer internationalen Tagung kann flexibel zwischen zweitem und viertem Studienjahr erfolgen. Zusätzlich erfolgt auch im dritten Studienjahr ein Bericht zum Fortschritt der Dissertation mit Kurzstellungsnahme der Betreuungsperson an den Vorstand der GSL sowie auch im vierten Studienjahr eine Präsentation des Dissertationsfortschritts in einem Kolloquium der KSF. Der Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens an den Vorstand der GSL erfolgt spätestens im vierten Studienjahr.
1.3 Freie Promovierende
Für freie Promovierende ohne Anstellung an der Universität oder Stipendium der GSL ist die Gesamtdauer des Doktoratsstudiums nicht begrenzt. Die Zulassung zur GSL erfolgt jedoch zunächst befristet auf fünf Jahre. Danach erfolgt eine Überprüfung des Dissertationsfortschritts durch den Vorstand der GSL, der die weitere Zulassungsdauer regelt. Die Berichtspflicht zum Fortschritt der Dissertation mit Kurzstellungsnahme der Betreuungsperson an den Vorstand der GSL besteht jährlich.
Der Besuch von Lehrveranstaltungen kann in Absprache mit der Betreuungsperson auch an einer anderen universitären Einrichtung bzw. im Rahmen wissenschaftlich anerkannter Veranstaltungen wie z.B. Summer Schools erfolgen.
Über die erbrachten Studienleistungen wird ein Zertifikat ausgestellt. Eine Vergabe von ECTS-Punkten ist nicht vorgesehen.

