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Anmeldung / Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen für das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät:

Die allgemeinen Zulassungsbedingungen der Uni Luzern sowie die Hinweise zu den erforderlichen und nachzuweisenden Deutschkenntnisse fremdsprachiger Interessentinnen und Interessenten finden Sie hier.


Zu den Prüfungen wird nicht zugelassen, wer an einer anderen Rechtswissenschaftlichen Fakultät des In- oder Auslandes endgültig abgewiesen worden ist.
Zulassung durch eine Aufnahmeprüfung (sog. "5-Fächer-Prüfung") auf Maturitätsniveau, basierend auf einem Rahmenvertrag zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern und AKAD College Zürich vom 11.8.2003.