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Anerkennung der im Rahmen der Vorlesung Unternehmenssteuerrecht erbrachten Studienleistung für die Steuerexpertenprüfung

Die Kandidierenden können von der im Rahmen der Steuerexpertenprüfung abzulegenden Modulprüfung "Unternehmenssteuerrecht" aufgrund vorgängig erbrachter Lernleistung befreit werden. Diese Möglichkeit steht all jenen offen, die die Lehrveranstaltung Unternehmenssteuerrecht an der Universität Luzern mit einer genügenden Note abschliessen/abgeschlossen haben.