Muss ich mich zum Bachelor- bzw. Masterabschlussverfahren anmelden? Wie und wo kann ich das tun?
Die Anmeldung zum Abschlussverfahren ist obligatorisch.
Alle wichtigen Informationen, Wegleitungen und Formulare zu den Abschlussverfahren finden Sie für den Bachelorabschluss auf der Webseite Bachelorprüfungen und für den Masterabschluss auf der Seite Masterprüfungen. Bitte beachten Sie hier insbesondere die Wegleitungen zum Bachelor- bzw. Masterverfahren. Für die Anmeldung müssen Sie ein Formular ausfüllen, von Ihren Prüferinnen und Prüfern bzw. Gutachterinnen und Gutachtern unterschreiben lassen und im Dekanat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgeben. Denken Sie bitte daran, sich frühzeitig mit möglichen Prüferinnen und Prüfern bzw. Gutachterinnen und Gutachtern in Verbindung zu setzen (Bachelorstudierende ca. 3 Monate vor dem Anmeldetermin, Masterstudierende ca. 5 Monate vor dem Anmeldetermin). Bei der Anmeldung zum Abschlussverfahren können Studienleistungen noch ausstehend sein. Diese sollten i.d.R. 10 Credits nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass die ausstehenden Studienleistungen bis spätestens Ende des Prüfungssemesters erbracht sein müssen. Extern erbrachte Studienleistungen, z.B. im Rahmen des BA Politische Ökonomie mit Wahlschwerpunkt Recht oder einem externen Nebenfach, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Jedes Semester findet rechtzeitig vor Anmeldeschluss eine Informationsveranstaltung zum Abschlussverfahren statt. Die Teilnahme wird empfohlen.
Studierende mit einem externen Nebenfach (Minor) können sich zum Abschlussverfahren anmelden, auch wenn der Minor noch nicht abgeschlossen ist.
